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Stadtwerke Ebermannstadt GmbH
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Grund-, Ersatzversorgung, Sonstiges
Festlegung des Grundversorgers
Nach § 36 (2) Energiewirtschaftsgesetz haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Entsprechend den oben genannten Vorgaben wurde der Grundversorger für das Gasverteilnetz der Gasversorgung Ebermannstadt GmbH konzessionsscharf wie folgt festgestellt:
Amtlicher Gemeindeschlüssel |
Gemeinde/Markt/Stadt | Konzessionsart | Grundversorger für die Jahre 2022, 2023, 2024 |
9474121 | Ebermannstadt | Gasteilkonzession | Gasversorgung Ebermannstadt GmbH |
Bedingungen Grundversorgung
Im Zuge unserer Veröffentlichungspflicht geben wir bekannt, dass die Allgemeinen Preise und Bedingungen der Gasversorgung Ebermannstadt GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden mit Erdgas im Rahmen der Grundversorgung aufgrund neuer Gesetzeslage den bisher gültigen und veröffentlichten Allgemeinen Tarif und Bedingungen der Gasversorgung Ebermannstadt GmbH für die Allgemeine Versorgung von Haushaltskunden mit Erdgas entsprechen.