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Stadtwerke Ebermannstadt GmbH
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ebs.tv Preisliste
Für die Versorgung mit Bild- und Tonsignalen aus dem Breitbandkabelnetz der Stadtwerke Ebermannstadt Versorgungsbetriebe GmbH nachfolgend als ebs.tv genannt
Gültig ab 01.01.2007
1. Benutzungsentgelt
Das Benutzungsentgelt nach § 19 der Allgemeinen Versorgungsbedingungen beträgt beim Einzelnutzervertrag monatlich:
Nettopreis € | Bruttopreis € |
---|---|
11,00 | 13,09 |
Vertrag über mehrere Wohneinheiten monatlich:
Nettopreis € | Bruttopreis € | |
---|---|---|
bis 10 Wohneinheiten je | 8,00 | 9,52 |
bis 20 Wohneinheiten je | 7,70 | 9,16 |
bis 30 Wohneinheiten je | 7,40 | 8,81 |
bis 40 Wohneinheiten je | 7,10 | 8,45 |
bis 50 Wohneinheiten je | 6,80 | 8,09 |
über 51 Wohneinheiten je | 6,20 | 7,38 |
1.1 Wohneinheit
Eine Wohneinheit ist die Zusammenfassung von einzelnen oder zusammenhängenden Räumen, die ausschließlich oder überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden können und selbständige Führung eines Haushaltes ermöglichen.
Eine Wohneinheit muss daher eine Kochgelegenheit (in der Küche Kochnische oder Kochschrank) mit Wasserversorgung und Ausguss sowie Toilette und Waschgelegenheit aufweisen.
1.2 Wohneinheiten in besonderen Fällen
Bei Räumen, die nicht den in Abs. 1.1 genannten Voraussetzungen entsprechen, werden die Wohneinheiten wie folgt berechnet:
1.2.1
Bei folgenden Räumen werden je drei Räume mit Breitbandsteckdosen als eine Wohneinheit gerechnet:
a) Büroräume
b) gewerblich genutzte und vergleichbare Räume
c) Räume in Beherbergungsbetrieben und vergleichbare Räume
1.2.2
Bei folgenden Einrichtungen, deren Träger eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein Verband der freien Wohlfahrtspflege oder eine andere gemeinnützige juristische Person des privaten Rechts ist, werden je fünf Räume mit Breitbandsteckdosen als eine Wohneinheit berechnet:
a) Schule
b) Universitäten
c) Krankenhäuser
d) Heime
e) den Einrichtungen Nr. a) - d) vergleichbare Einrichtungen
2. Einrichtungs- und Servicepreise
Einrichtung eines ebs.tv Kabelanschlusses
Nettopreis € | Bruttopreis € |
---|---|
21,60 | 25,70 |
Entsperrung eines ebs.tv Kabelanschlusses
Nettopreis € | Bruttopreis € |
---|---|
43,19 | 51,40 |
Installations- und Servicearbeiten durch ebs.tv Techniker soweit diese nicht im direkten Zusammenhang mit der betriebsfähigen Bereitstellung eines ebs.tv Kabelanschlusses stehen (Stundensatz)
Nettopreis € | Bruttopreis € |
---|---|
37,47 | 44,59 |
3. Baukostenzuschuss
Nach § 9 der Allgemeinen Versorgungsbedingungen erhebt die ebs.tv für den Anschluss an das Breitbandkabelnetz einen Baukostenzuschuss.
Die Höhe des Baukostenzuschusses wird auf Grundlage der vorhandenen Wohneinheiten des versorgten Anwesens berechnet.
Der Baukostenzuschuss beträgt für den Einzelnutzervertrag
Nettopreis € | Bruttopreis € |
---|---|
28,00 | 33,32 |
Der Baukostenzuschuss für ein Gebäude mit mehreren Wohneinheiten beträgt je Wohneinheit
Nettopreis € | Bruttopreis € | |
---|---|---|
für die 1. Wohneinheit | 190,00 | 226,10 |
für die 2.-4. Wohneinheit | 140,00 | 166,60 |
für die 5.-10. Wohneinheit | 125,00 | 148,75 |
für die 11.-20. Wohneinheit | 100,00 | 119,00 |
für die 21.-50. Wohneinheit | 15,00 | 17,85 |
für jede weitere Wohneinheit je | 10,00 | 11,90 |
Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt die Anzahl der Wohneinheiten erhöhen, ist der entsprechende Betrag zu dem bei Anschluss dieser Wohneinheit oder Einheiten geltenden Verrechnungssatz nachzuentrichten.
Mindern sich dagegen die Wohneinheiten, so besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.
4. Hausanschlusskosten
Die Kosten für die Herstellung des Hausanschlusses sind teilweise durch den Baukostenzuschuss abgedeckt.
Nicht enthalten sind im Baukostenzuschuss:
1. Grabarbeiten auf privatem Grund
2. Mauerdurchführungen.
Soweit diese Leistungen durch die ebs.tv zu erbringen sind, werden die Kosten nach tatsächlichem Aufwand dem Antragsteller in Rechnung gestellt.
5. Bereitschaftsdienst
Wird der Bereitschaftsdienst außerhalb der normalen Arbeitszeit aus Gründen benötigt, die die ebs.tv nicht zu vertreten hat, ist eine Mindesteinsatzzeit von 1,5 Stunden zu bezahlen.
6. Steuern und sonstige öffentliche Abgaben
Die Gebühren an die Bayerische Medienservicegesellschaft mbH, Nürnberg sind im Benutzungsentgelt nach § 1 enthalten.
Die Bruttopreise beinhalten eine Umsatzsteuer in Höhe von zur Zeit 19%.
Ebermannstadt, den 01.11.2001