Kontakt
Stadtwerke Ebermannstadt GmbH
Forchheimer Str. 29
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Grundwasserschutz
Schutzgebiete
Das Ebser Trinkwasser wird aus Brunnen und Quellen gewonnen und hat durch die undurchlässigen Deckschichten einen natürlichen Schutz gegen negative äußere Einflüsse auf die Wasserqualität. Solche meist durch den Menschen hervorgerufenen Einflüsse können z.B. durch intensive Landwirtschaft oder durch Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen hervorgerufen werden. Zur Minimierung derartiger Gefahren wurden jeweils Schutzgebiete ausgewiesen. Über die jeweilige Schutzgebietsverordnung wurde für die einzelnen Schutzzonen detailliert festgelegt, was im Schutzgebiet erlaubt und was verboten ist. Die Einhaltung der Schutzgebietsverordnungen wird regelmäßig durch Begehungen überwacht. Die jährlich guten Wasseranalyseergebnisse bestätigen die Bemühungen für den Grundwasserschutz.
Brunnen II bis IV
Erlachquellen
Quelle Rüssenbach
Alte Quelle und Angerquelle
Bernbrunnenquelle Eschlipp
Quelle Gasseldorf
Entsorgung Altmedikamente – über den Hausmüll, niemals ins Abwasser
Abgelaufene Medikamente, auch flüssiger Art, dürfen keinesfalls über die Toilette oder den Ausguss entsorgt werden, da die Inhaltsstoffe sonst mit dem Abwasser in der Kläranlage landen. Dort werden die Wirkstoffe nicht zurückgehalten oder vollständig abgebaut und gelangen in Bäche, Flüsse und Seen und verunreinigen das Grundwasser. Jede Tablette und jeder Tropfen Arznei, die nicht ins Abwasser geraten, entlasten unsere Umwelt.
Überlagerte, unbrauchbar gewordene und nicht mehr benötigte Medikamente sind daher über den Restmüll zu entsorgen. In den Müllverbrennungsanlagen werden sie dann rückstandsfrei verbrannt.