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Stadtwerke Ebermannstadt GmbH
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Zählerstände

ebs.tv Preisliste

Für die Versorgung mit Bild- und Tonsignalen aus dem Breitbandkabelnetz der Stadtwerke Ebermannstadt Versorgungsbetriebe GmbH nachfolgend als ebs.tv genannt

Gültig ab 01.01.2007

1. Benutzungsentgelt

Das Benutzungsentgelt nach § 19 der Allgemeinen Versorgungsbedingungen beträgt beim Einzelnutzervertrag monatlich:

Nettopreis € Bruttopreis €
11,00 13,09

Vertrag über mehrere Wohneinheiten monatlich:

  Nettopreis € Bruttopreis €
bis 10 Wohneinheiten je 8,00 9,52
bis 20 Wohneinheiten je 7,70 9,16
bis 30 Wohneinheiten je 7,40 8,81
bis 40 Wohneinheiten je 7,10 8,45
bis 50 Wohneinheiten je 6,80 8,09
über 51 Wohneinheiten je 6,20 7,38


1.1 Wohneinheit

Eine Wohneinheit ist die Zusammenfassung von einzelnen oder zusammenhängenden Räumen, die ausschließlich oder überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden können und selbständige Führung eines Haushaltes ermöglichen.

Eine Wohneinheit muss daher eine Kochgelegenheit (in der Küche Kochnische oder Kochschrank) mit Wasserversorgung und Ausguss sowie Toilette und Waschgelegenheit aufweisen.

1.2 Wohneinheiten in besonderen Fällen

Bei Räumen, die nicht den in Abs. 1.1 genannten Voraussetzungen entsprechen, werden die Wohneinheiten wie folgt berechnet:

1.2.1

Bei folgenden Räumen werden je drei Räume mit Breitbandsteckdosen als eine Wohneinheit gerechnet:
a) Büroräume
b) gewerblich genutzte und vergleichbare Räume
c) Räume in Beherbergungsbetrieben und vergleichbare Räume

1.2.2

Bei folgenden Einrichtungen, deren Träger eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein Verband der freien Wohlfahrtspflege oder eine andere gemeinnützige juristische Person des privaten Rechts ist, werden je fünf Räume mit Breitbandsteckdosen als eine Wohneinheit berechnet:
a) Schule
b) Universitäten
c) Krankenhäuser
d) Heime
e) den Einrichtungen Nr. a) - d) vergleichbare Einrichtungen

2. Einrichtungs- und Servicepreise

Einrichtung eines ebs.tv Kabelanschlusses

Nettopreis € Bruttopreis €
21,60 25,70

Entsperrung eines ebs.tv Kabelanschlusses

Nettopreis € Bruttopreis €
43,19 51,40

Installations- und Servicearbeiten durch ebs.tv Techniker soweit diese nicht im direkten Zusammenhang mit der betriebsfähigen Bereitstellung eines ebs.tv Kabelanschlusses stehen (Stundensatz)

Nettopreis € Bruttopreis €
37,47 44,59

3. Baukostenzuschuss

Nach § 9 der Allgemeinen Versorgungsbedingungen erhebt die ebs.tv für den Anschluss an das Breitbandkabelnetz einen Baukostenzuschuss.

Die Höhe des Baukostenzuschusses wird auf Grundlage der vorhandenen Wohneinheiten des versorgten Anwesens berechnet.

Der Baukostenzuschuss beträgt für den Einzelnutzervertrag

Nettopreis € Bruttopreis €
28,00 33,32

Der Baukostenzuschuss für ein Gebäude mit mehreren Wohneinheiten beträgt je Wohneinheit

  Nettopreis € Bruttopreis €
für die 1. Wohneinheit 190,00 226,10
für die 2.-4. Wohneinheit 140,00 166,60
für die 5.-10. Wohneinheit 125,00 148,75
für die 11.-20. Wohneinheit 100,00 119,00
für die 21.-50. Wohneinheit 15,00 17,85
für jede weitere Wohneinheit je 10,00 11,90

Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt die Anzahl der Wohneinheiten erhöhen, ist der entsprechende Betrag zu dem bei Anschluss dieser Wohneinheit oder Einheiten geltenden Verrechnungssatz nachzuentrichten.

Mindern sich dagegen die Wohneinheiten, so besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.

4. Hausanschlusskosten

Die Kosten für die Herstellung des Hausanschlusses sind teilweise durch den Baukostenzuschuss abgedeckt.

Nicht enthalten sind im Baukostenzuschuss:

1. Grabarbeiten auf privatem Grund

2. Mauerdurchführungen.

Soweit diese Leistungen durch die ebs.tv zu erbringen sind, werden die Kosten nach tatsächlichem Aufwand dem Antragsteller in Rechnung gestellt.

5. Bereitschaftsdienst

Wird der Bereitschaftsdienst außerhalb der normalen Arbeitszeit aus Gründen benötigt, die die ebs.tv nicht zu vertreten hat, ist eine Mindesteinsatzzeit von 1,5 Stunden zu bezahlen.

6. Steuern und sonstige öffentliche Abgaben

Die Gebühren an die Bayerische Medienservicegesellschaft mbH, Nürnberg sind im Benutzungsentgelt nach § 1 enthalten.

Die Bruttopreise beinhalten eine Umsatzsteuer in Höhe von zur Zeit 19%.

Ebermannstadt, den 01.11.2001