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Bundeskartellamt erklärt: Untersuchung von Vergleichsportalen erhärtet den Verdacht von Verbraucherrechtsverstößen

(vom 10.07.2019)

Mit einer am 11.04.2019 veröffentlichten Pressemitteilung des Bundeskartellamtes (BKartA) stellt dieses seinen Abschlussbericht im Rahmen einer Untersuchung zu Vergleichsportalen im Internet vor. Sowohl diese Pressemitteilung wie auch der zugrundeliegende und vollständige Untersuchungsbericht können auf dem Internetportal des BKartA unter www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2019/11_04_2019_Vergleichsportale_Bericht.html eingesehen und heruntergeladen werden.

Das BKartA spricht dort verschiedene Gefahren der Verbrauchertäuschung im Zusammenhang mit Vergleichsportalen im Internet an: so würden einige Preisvergleichsportale im Internet beim Erstranking „bestimmte Angebote ausblenden“ oder „einzelne Angebote vor dem eigentlichen Ranking“ darstellen, wofür die Preisportale teilweise Zahlungen von Anbietern erhielten, ohne dass die Verbraucher darüber informiert würden. Auch gäbe es Kooperationen zwischen verschiedenen Vergleichsportalen, was, so das BKartA, dazu führen könnte, „dass gleiche Suchergebnisse bei vermeintlich eigenständigen Portalen beim Verbraucher als Bestätigung der Empfehlung interpretiert“ werden.

Wörtlich wird in dieser Pressemitteilung der Präsident des BKartA, Herr Andreas Mundt, wie folgt zitiert:

„Mit Vergleichsportalen können Verbraucher sich schneller im Netz zurechtfinden und bessere und günstigere Leistungen finden. Wir haben aber auch verbraucherunfreundliche Tricks mancher Portale aufgezeigt. Verbraucher sollten darauf achten, wie ein Ranking tatsächlich zu Stande kommt oder ob in den Vergleich auch möglichst viele Angebote eingeflossen sind. Verbraucher sollten sich nicht unter Druck setzen lassen von angeblichen Knappheiten oder Exklusivangeboten, die vielleicht gar keine sind. Wir haben eine Reihe wichtiger Tipps zum richtigen Umgang mit Vergleichsportalen in dem Bericht und einem Video zusammengestellt.“

Neben diesen Feststellungen des BKartA zu Vergleichsportalen im Internet ist Tatsache, dass in den zurückliegenden Monaten zahlreiche Discountanbieter von Strom und Gas, die ihre Produkte auch über solche Internet-Vergleichsportale angeboten haben, Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen mussten. Anzusprechen sind beispielsweise die e:veen Energie eG, die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH, die energycoop eG Kunden sowie die DEG.

Viele von solchen Insolvenzen betroffene Kunden sind dadurch – zumindest vorübergehend – in die so teure Ersatzversorgung gefallen. Ob betroffene Kunden ihre Vorauszahlungen an ihren insolventen Versorger in voller Höhe oder zumindest teilweise zurückerhalten werden, dürfte meistens nicht der Fall sein.

All dies macht deutlich, dass nicht allein der Preis darüber entscheiden sollte, für welchen Energielieferanten sich ein Letztverbraucher entscheidet. Auch andere Kriterien sind von großer Wichtigkeit, wie z. B. die örtliche Nähe des Versorgers zum Kunden und jahrzehntelange Erfahrungen bei der sicheren Energieversorgung von Letztverbrauchern.

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